Sachverhalt
Im Jahre 2004 wurde von einem Gastronomie-Betrieb derein Zubau zum bestehenden Betriebsgebäude als Wintergarten mit Verglasung errichtet. Das Unternehmen beurteilte den Wintergarten als eigenes Wirtschaftsgut, das keinen Gebäudebestandteil darstellt (und für das daher die Investitionszuwachsprämie zusteht).

