Verzugszinsen - Der gesetzliche Verzugszinssatz für zweiseitige Unternehmergeschäfte (B2B) beträgt 8,38 % für die Zeit vom 1.7.2009 - 31.12.2009 (Basiszinssatz 0,38% zuzüglich 8 %). Für das erste Halbjahr 2009 beträgt der Verzugszinssatz 9,88 %. Bei Geschäften zwischen Unternehmern und Privaten gilt weiterhin der Zinssatzlt. ABGB von 4 %. Diese gesetzlichen Verzugszinsen gelten nur, wenn keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen bestehen.

