Vertragsauflösung wegen Zahlungsverzug - Wenn der Käufer mehrmals mit seiner Zahlung im Verzug war und auch die vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen nicht eingehalten wurden, stellt das einen wichtigen Grund dar, den Liefervertrag für die kommenden Jahre vorzeitig aufzulösen, zumal Sicherstellungen für die künftigen Lieferungen verweigert wurden (OGH-Urteil vom 11.8.2008, Zl. 1 Ob 113/08m).

