Buchführungspflicht nach UGB
Die unternehmensrechtliche Buchführungspflicht ist im Normalfall von der Höhe der Umsatzerlöse abhängig (§ 189 Abs. 1 Z 2 UGB).
Umsatzerlöse in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren jeweils mehr als € 400.000,-: Buchführungspflicht ab dem zweitfolgenden Geschäftsjahr.
