• Förderung der Betriebsübertragung
Befreite Abgaben (NeuFÖR, Rz 141 ff)
Zur Förderung der Übertragung von Betrieben werden folgende Abgaben und Gebühren, die unmittelbar durch die Übertragung veranlasst sind, nicht erhoben:
• Förderung der Betriebsübertragung
Befreite Abgaben (NeuFÖR, Rz 141 ff)
Zur Förderung der Übertragung von Betrieben werden folgende Abgaben und Gebühren, die unmittelbar durch die Übertragung veranlasst sind, nicht erhoben:
