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Neugründungsförderungs-Richtl. - Teil 3, Heft 06/2009

BBi 2009, 3 Heft 6 v. 5.6.2009

• Förderung der Betriebsübertragung

Befreite Abgaben (NeuFÖR, Rz 141 ff)

Zur Förderung der Übertragung von Betrieben werden folgende Abgaben und Gebühren, die unmittelbar durch die Übertragung veranlasst sind, nicht erhoben:

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