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Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag ab 2010, Heft 06/2009

BBi 2009, 2 Heft 6 v. 5.6.2009

Der vorgesehene Gewinnfreibetrag (13 % des Gewinnes, maximal € 100.000,-) kann für Gewinnanteile über € 30.000,- nur geltend gemacht werden, soweit dieser investitionsbedingte Gewinnfreibetrag durch Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten begünstigter Wirtschaftsgüter gedeckt ist.

Das in der BBi Mai 09 nach den erläuternden Bemerkungen zum Gesetz dargestellte Beispiel (Fall 3) war leider zum Teil unrichtig. Hier die richtige Fassung:

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