• Kein Freibetrag für investierte Gewinne bei Basispauschalierung
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Bei der Basispauschalierung werden die Betriebsausgaben mit 6 % oder 12 % der Umsätze ermittelt. Zusätzlich dürfen nur bestimmte im § 17 Abs. 1 EStG enthaltene Betriebsausgaben abgesetzt werden. Diese taxative Aufzählung enthält den Freibetrag für investierte Gewinne nicht (VwGH 4.3.2009, 2008/15/0333).

