Änderung der FinanzOnline-Erklärungsverordnung (BGBl II Nr. 288/2009 vom 10.9.2009) - Anträge auf Vorsteuererstattungen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat müssen ab 1.1.2010 ausschließlich elektronisch über FinanzOnline erfolgen. Die Frist für die (elektronische) Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung wurde verkürzt und muss jetzt bis zum Ende des folgenden Monats (nach dem monatlichen bzw. vierteljährlichen Meldezeitraum) erfolgen (Gilt für Zeiträume nach dem 31.12.2009).

