Mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 wurde § 10 KStG neu geregelt. Demnach ist jetzt bei Ausschüttungen aus Auslandsgesellschaften zu unterscheiden, ob die Beteiligung 10 % oder mehr beträgt (internationale Schachtelbeteiligung) oder darunter liegt (sog. Portfoliodividenden). Weiters ist auch zu beachten, ob es sich um Beteiligungen im EU- bzw. EWR-Raum handelt oder ob eine Beteiligung im Drittland vorliegt.
• Internationale Schachteldividenden

