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Anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand, Heft 08/2008

BBi 2008, 1 Heft 8 v. 14.8.2008

Von anschaffungsnahem Erhaltungsaufwand spricht man, wenn Erhaltungsaufwand in einem nahen zeitlichen Zusammenhang mit dem (entgeltlichen) Erwerb einer Liegenschaft steht. Diese Aufwendungen sind zu aktivieren und auf die (Rest-)Nutzungsdauer des Gebäudes abzuschreiben, wenn der Kaufpreis der Liegenschaft deswegen niedriger ist, weil nicht der Verkäufer, sondern erst der Käufer diesen Erhaltungs­auf­wand tätigt. Damit soll eine Gleichstellung mit einem Käufer erfolgen, der eine bereits vom Verkäufer vor der Veräußerung „sanierten“ Liegenschaft um einen - aufgrund der Sanierung - höheren Kaufpreis zu zahlen hat.

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