Von anschaffungsnahem Erhaltungsaufwand spricht man, wenn Erhaltungsaufwand in einem nahen zeitlichen Zusammenhang mit dem (entgeltlichen) Erwerb einer Liegenschaft steht. Diese Aufwendungen sind zu aktivieren und auf die (Rest-)Nutzungsdauer des Gebäudes abzuschreiben, wenn der Kaufpreis der Liegenschaft deswegen niedriger ist, weil nicht der Verkäufer, sondern erst der Käufer diesen Erhaltungsaufwand tätigt. Damit soll eine Gleichstellung mit einem Käufer erfolgen, der eine bereits vom Verkäufer vor der Veräußerung „sanierten“ Liegenschaft um einen - aufgrund der Sanierung - höheren Kaufpreis zu zahlen hat.
