Einnahmen-Ausgaben-Rechner (Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG) können bekanntlich ab 2007 einen Freibetrag für investierte Gewinne geltend machen.
Höhe: Gesamtbetrag der begünstigten Investitionen, höchstens 10 % vom Gewinn bzw. höchstens € 100.000,- jährlich.

