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Freibetrag für investierte Gewinne, Heft 2/2008

BBi 2008, 2 Heft 2 v. 5.2.2008

Einnahmen-Ausgaben-Rechner (Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG) können bekanntlich ab 2007 einen Freibetrag für investierte Gewinne geltend machen.

Höhe: Gesamtbetrag der begünstigten Investitionen, höchstens 10 % vom Gewinn bzw. höchstens € 100.000,- jährlich.

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