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Europäischer Zahlungsbefehl, Heft 12/2008

BBi 2008, 2 Heft 12 v. 5.12.2008

Mit 12.12.2008 tritt nach der VO (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments das europäische Mahnverfahren (EMVO) in Kraft. Dieses Verfahren wird es ermöglichen, dass Forderungen auch gegenüber Schuldnern in einem anderen EU-Mitgliedsstaat mit einem zwangsvollstreckungsfähigem Titel eingetrieben werden können. Es wird daher nicht mehr erforderlich sein, eine Klage vor einem ausländischen Gericht zu erheben. Dieses Verfahren ersetzt jedoch nicht das reguläre Klageverfahren, sondern stellt eine zusätzliche Alternative dar. Voraussetzung sind eine zivil- bzw. unternehmensrechtlich fällige und bezifferbare Geldforderung und eine grenzüberschreitende Rechtssache (Eine Partei hat ihren Wohnsitz nicht im Staat des Gerichts, das den europäischen Mahnbescheid erlassen soll). Der vollstreckbare europäische Zahlungsbefehl kann in allen EU-Mitgliedsstaaten (außer Dänemark) - wie von einem dortigen Gericht erlassen - ohne weiteres vollstreckt werden.

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