Regelbedarfssätze für 2009 - Erlass des BMF vom 9.10.2008. Fehlen behördlich oder vertraglich festgesetzte Unterhaltsverpflichtungen, steht der Unterhaltsabsetzbetrag nur zu, wenn folgende Unterhaltsleistungen nicht unterschritten werden:Altergruppe 0-3 Jahre € 176,--, 3-6 Jahre € 225,--, 6-10 Jahre € 290,--, 10-15 Jahre € 333,--, 15-19 Jahre € 391,--, 19 - 28 Jahre € 491,--.

