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Offene Ausschüttungen, Heft 09/2007

BBi 2007, 3 Heft 9 v. 6.9.2007

Begriff der offenen Ausschüttung

Unter einer offenen Ausschüttung gem. § 8 Abs. 2 KStG versteht man die steuerlich unbeachtliche Verteilung des Einkommens einer Körperschaft auf Grund eines Gewinnverteilungsbeschlusses oder gesetzlicher Gewinnverteilungsregeln auf die Anteilsinhaber (KStR 2001, Rz 727).

Beispiel:

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