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Eingaben an die Finanzbehörden, Heft 09/2007

BBi 2007, 3 Heft 9 v. 6.9.2007

Eingaben an die Finanzbehörde (Steuererklärungen, Anträge, Vorhaltsbeantwortungen, Berufungen etc.) müssen grundsätzlich schriftlich, per Telefax oder über FinanzOnline eingebracht oder mündlich „zu Protokoll“ gegeben werden.

Unzulässig, also rechtsunwirksam sind telefonische Eingaben oder solche per E-Mail.

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