vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eingaben an die Finanzbehörden, Heft 09/2007

BBi 2007, 3 Heft 9 v. 6.9.2007

Eingaben an die Finanzbehörde (Steuererklärungen, Anträge, Vorhaltsbeantwortungen, Berufungen etc.) müssen grundsätzlich schriftlich, per Telefax oder über FinanzOnline eingebracht oder mündlich „zu Protokoll“ gegeben werden.

Unzulässig, also rechtsunwirksam sind telefonische Eingaben oder solche per E-Mail.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!