Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für männliche Arbeitnehmer, die das 56. Lebensjahr vollendet haben, wurden bekanntlich zu Unrecht eingehoben (unzulässige Diskriminierung
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auf Grund des Geschlechts, denn Männer waren erst ab 58, Frauen bereits ab 56 von diesem Beitrag befreit). Diese AV-Beiträge müssen vom Krankenversicherungsträger zurückgezahlt werden.

