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Rückerstattung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, Heft 09/2007

BBi 2007, 2 Heft 9 v. 6.9.2007

Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für männliche Arbeitnehmer, die das 56. Lebensjahr vollendet haben, wurden bekanntlich zu Unrecht eingehoben (unzulässige Diskriminierung

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auf Grund des Geschlechts, denn Männer waren erst ab 58, Frauen bereits ab 56 von diesem Beitrag befreit). Diese AV-Beiträge müssen vom Krankenversicherungsträger zurückgezahlt werden.

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