Scheidet Anlagevermögen, z.B. weil es verkauft wurde, aus dem Betriebsvermögen aus, sind regelmäßig folgende Buchungen vorzunehmen.
Verbuchung des Verkaufserlöses Ausbuchung des Restbuchwertes, bei abnutzbaren Anlagen nach Berücksichtigung der für die im Abgangsjahr noch zustehenden Restabschreibung (ganze oder halbe Jahresabschreibung)
