In einem Verfahren vor dem UFS war die Frage strittig, ob ein fundamentierter Folientunnel im gärtnerischen Betrieb als Gebäude oder als Betriebsvorrichtung zu werten ist. Das Finanzamt sah dieses Bauwerk als ein Gebäude ähnlich einem Glashaus (Gewächshaus) an und verweigerte die Investitionszuwachsprämie.

