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Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes, Heft 8/2007

BBi 2007, 3 Heft 8 v. 7.8.2007

Keine Vermietung "an sich selbst"

Eine Hausgemeinschaft bestehend aus den Ehegatten A.R. (90 %) und V.R. (10 %) vermietete zwölf Wohnungen. Eine Wohnung wurde von A.R. zu fremdüblichen Konditionen von der Hausgemeinschaft gemietet und zu gemeinsamen Wohnzwecken der Ehegatten genützt.

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