Keine Vermietung "an sich selbst"
Eine Hausgemeinschaft bestehend aus den Ehegatten A.R. (90 %) und V.R. (10 %) vermietete zwölf Wohnungen. Eine Wohnung wurde von A.R. zu fremdüblichen Konditionen von der Hausgemeinschaft gemietet und zu gemeinsamen Wohnzwecken der Ehegatten genützt.
