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Wertpapiere als notwendiges Betriebsvermögen, Heft 7/2007

BBi 2007, 2 Heft 7 v. 6.7.2007

Als notwendiges Betriebsvermögen gelten alle Wirtschaftsgüter, diezum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind und daher in der Unternehmensbilanz ausgewiesen werden müssen. Diese Zugehörigkeit muss objektiv erkennbar sein, subjektive Momente sind hingegen nicht maßgebend.

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