Gem. § 9 Abs. 3 EStG dürfen Rückstellungen nicht pauschal gebildet werden. Die Berechnung von Gewährleistungsrückstellungen in einem Prozentsatz des Umsatzes wird von der Finanzverwaltung nicht anerkannt.
Gem. § 9 Abs. 3 EStG dürfen Rückstellungen nicht pauschal gebildet werden. Die Berechnung von Gewährleistungsrückstellungen in einem Prozentsatz des Umsatzes wird von der Finanzverwaltung nicht anerkannt.
