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Hallenbad und Sauna als Betriebsvermögen, Heft 5/2007

BBi 2007, 1 Heft 5 v. 7.5.2007

Sachverhalt:

Ein Einzelunternehmer führte ein technisches Büro (Planungsbüro) und behandelte das Hallenschwimmbad und die Sauna in einem zum Wohn- und Geschäftshaus errichten Zubau zu 50 % als Betriebsvermögen, da in diesen Räumlichkeiten auch Schulungen für Geschäftspartner durchgeführt wurden (Videoprojektionsanlage im Schwimmbad). Das Finanzamt anerkannte diese Gebäudeteile nicht als notwendiges Betriebsvermögen.

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