Seit 1.1.2007 gelten neue Bestimmungen für die Ermittlung der Tageslosung, also der Bareinnahmen eines Tages. Diese neuen Bestimmungen sind im § 131 Abs. 1 Z 2 BAO enthalten und wurden durch die Barbewegungsverordnung des BMF BGBL II Nr. 441/2006 und durch einen umfangreichen Durchführungserlass des BMF vom 27.12.2006 erläutert und ergänzt. In unserer Ausgabe der BBi vom Dez. 2006 haben wir die Eckpunkte dieser neuen Regelungen dargestellt. Da das Interesse für diese Änderungen der Aufzeichnungspflichten groß ist, stellen wir Ihnen in dieser Ausgabe der BBi einen weiteren Überblick über die wichtigsten Punkte dar:
