Für Gebäude in Leichtbauweise war nach den bisherigen Erläuterungen der ESt-Richtlinien (Rz 3139) auch ohne Nachweis durch ein Gutachten eine kürzere Nutzungsdauer als die gesetzliche (33 1/ 3 Jahre bis 50 Jahre) möglich. Die neue Rz. 3139a der EStR 2000 (2. Wartungserlass 2006) sieht eine teilweise „Verschärfung“ vor.
Gebäude in Leichtbauweise - bis 2006 angeschafft bzw. hergestellt
