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Rückstellung für Abbruch- und Rekultivierungskosten, Heft 2/2007

BBi 2007, 1 Heft 2 v. 6.2.2007

Sachverhalt

Im Jahre 1979 errichtete eine Kapitalgesellschaft Kühlhausanlagen als Superädifikate auf fremdem Grund und Boden. Im Bestandvertrag aus 1979 war vereinbart, dass die Bestandgeberin (Vermieterin) nach Beendigung des Bestandverhältnisses - Kündigungsverzicht der Vermieterin bis zum 31.12.2028 - ein Optionsrecht hatte, die errichteten Anlagen abzukaufen oder das Grundstück an den Mieter zu verkaufen.

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