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Spezielle Buchungsfälle - Verbuchung von „geringwertigen Wirtschaftsgütern“ , Heft 10/2007

BBi 2007, 2 Heft 10 v. 5.10.2007

1.) Die steuerlichen Vorschriften

„Geringwertige Wirtschaftsgüter“ sind abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von nicht mehr als € 400,-. Diese dürfen nach § 13 EStG im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung*) sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

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