Wie schon bei der Lohnverrechnung können auch bei der Verrechnung von Kilometergeldern als Betriebsausgaben oder Werbungskosten die amtlichen Sätze auf volle Cent aufgerundet werden (ESt-Richtlinien 2000, Rz 1571, 1. Wartungserlass 2006). Das seit 28.10.2005 absetzbare Km-Geld für PKW und Kombi kann somit von € 0,376 auf € 0,38 aufgerundet werden. Da die ESt-Richtlinien auf die Rz 371 der Lohnsteuerrichtlinien verweisen, kann auch - für nicht rechtskräftige Veranlagungsfälle - das „alte“ Kilometergeld (bis 27.10.2005) von € 0,356 auf € 0,36 aufgerundet werden.
