Schätzungsbefugnis bei einem Taxiunternehmer
Werden von einem Taxiunternehmer die in einem Kalender geführten Losungsgrundaufzeichnungen nach der Eintragung in die EDV-Buchhaltung vernichtet, liegt eine Schätzungsbefugnis des Finanzamtes vor. Denn nach Ansicht des VwGH ist schon die Vernichtung von Grundaufzeichnungen an sich geeignet, die sachliche Richtigkeit der Bücher in Zweifel zu ziehen (VwGH 31.05.2006, 2002/13/0072).
