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Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes, Heft 8/2006

BBi 2006, 3 Heft 8 v. 7.8.2006

Schätzungsbefugnis bei einem Taxiunternehmer

Werden von einem Taxiunternehmer die in einem Kalender geführten Losungsgrundaufzeichnungen nach der Eintragung in die EDV-Buchhaltung vernichtet, liegt eine Schätzungsbefugnis des Finanzamtes vor. Denn nach Ansicht des VwGH ist schon die Vernichtung von Grundaufzeichnungen an sich geeignet, die sachliche Richtigkeit der Bücher in Zweifel zu ziehen (VwGH 31.05.2006, 2002/13/0072).

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