BMF-Erlass vom 12.6.2006
Aus diesem umfangreichen Erlass werden zwei wichtige Haftungstatbestände, nämlich die Vertreterhaftung und die Erwerberhaftung näher dargestellt.
1. Vertreterhaftung gem. § 9 BAO (Firmenvertreter)
BMF-Erlass vom 12.6.2006
Aus diesem umfangreichen Erlass werden zwei wichtige Haftungstatbestände, nämlich die Vertreterhaftung und die Erwerberhaftung näher dargestellt.
1. Vertreterhaftung gem. § 9 BAO (Firmenvertreter)
