Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz - BGBL II Nr 467/2005 . Die Ausgleichstaxe wird für 2006 mit EUR 206,— monatlich festgelegt. Für jeweils 25 Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber einen begünstigten Behinderten beschäftigen. Bei Nichterfüllung muss für jede Person, die zu beschäftigen wäre, die Ausgleichstaxe bezahlt werden. (Vorschreibung der Ausgleichstaxe nach Ablauf des Kalenderjahres durch das Bundessozialamt).
