Bereits in der BBI 11/05 wurde über die geplanten Änderungen bei den Einbringungen erstmals berichtet. In der Zwischenzeit ist das Abgabenänderungsgesetz 2005 in Kraft getreten und es werden daher in der Folge die wichtigsten endgültigen Änderungen bei Einbringungen, die nach dem 31.1.2006 beim Firmenbuch oder Finanzamt gemeldet werden, dargestellt. Besonders wichtig ist die Neuregelung der baren und unbaren Entnahmen, für die erstmals unter bestimmten Voraussetzungen eine Kapitalertragsteuerpflicht eingeführt wird.
