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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 5/2005

BBi 2005, 4 Heft 5 v. 3.5.2005

Agrardieselverordnung BGBl II Nr 506/2004 ab 1.1.2005 - Vergütung der Mineralölsteuer an land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Pauschalvergütung nach land- und forstwirtschaftlichen Flächen (von 4 l bis 130 l je Hektar) oder Vergütung des tatsächlichen Verbrauchs (mit Obergrenzen). Zuständig ist das Zollamt Wien, für die Entgegennahme und Prüfung der Anträge ist die jeweilige Landwirtschaftskammer zuständig.

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