Bei Vorhandensein eines Internetanschlusses müssen die Steuererklärungen bekanntlich elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden. Davon sind derzeit noch die Personen ausgenommen, für die Arbeitnehmerveranlagungen durchzuführen sind.
Bei Vorhandensein eines Internetanschlusses müssen die Steuererklärungen bekanntlich elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden. Davon sind derzeit noch die Personen ausgenommen, für die Arbeitnehmerveranlagungen durchzuführen sind.
