Nach einer Information des Finanzministeriums vom 24.1.2005 fallen diese Fahrzeuge (z.B. Landrover, Mitsubishi Pajero, Jeep Grand Cherokee, Volvo XC90) grundsätzlich in die Kategorie „PKW bzw Kombinationskraftwagen“ und sind daher vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Diese Fahrzeuge unterliegen im Normalfall auch der Normverbrauchsabgabe.
