Normverbrauchsabgabe Behindertenfahrzeuge - Änderung des Bundesbehindertengesetzes (Budgetbegleitgesetz 2005) - Abgeltung der Normverbrauchsabgabe aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung. Gefördert werden Kraftfahrzeuge mit Anschaffungskosten bis zu EUR 20.000,- zuzüglich der Kosten für die notwendige Zusatzausstattung.
