Mit Verordnung vom 9.12.2004 BGBl II 466/2004 hat der Bundesminister für Finanzen die Angemessenheitsgrenze für die Anschaffungskosten von Personen- bzw. Kombinationskraftwagen neu festgelegt. Dieser häufig als “Luxusgrenze" bezeichnete Wert beträgt für das Kalenderjahr 2004 wie bisher EUR 34.000,— und ab dem Kalenderjahr 2005 EUR 40.000,— jeweils einschließlich USt und NoVA. Dieser Betrag enthält auch die Kosten für Sonderausstattungen des Fahrzeuges.
