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Energieabgabenvergütungsgesetz, Heft 9/2004

BBi 2004, 2 Heft 9 v. 3.9.2004

Mit Bundesgesetz BGBl I Nr 92/2004 vom 30.7.2004 wurde die Vergütung der Energieabgaben ab 2004 neu geregelt:

Ab 2004 gilt bei der Berechnung der Vergütung entweder die Grenze von 0,5 % (bisher 0,35 %) des Nettoproduktionswertes oder die gesetzlich festgelegten Selbstbehalte, wobei der niedrigere Betrag gutgeschrieben wird.

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