Sollten Sie bzw. Ihre Firma in Slowenien eine Tochtergesellschaft gründen wollen, so müssen Sie sich zwischen einer slowenischen Kapitalgesellschaft oder einer slowenischen Personengesellschaft entscheiden:
Slowenische KapitalgesellschaftIn Frage kommen die slowenische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.) oder die slowenische Aktiengesellschaft (d.d.).
