Das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2004 vom 24.6.2004, BGBl 67/2004 enthält das neue “Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft", kurz SEG.
Daraus einige Punkte:
Die Europäische Gesellschaft (SE) wird nach den für Aktiengesellschaften geltenden Vorschriften in das Firmenbuch eingetragen und im Amtsblatt der EG bekannt gemacht.