Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer - veröffentlicht auf der Homepage des BMF unter www.bmf.gv.at/steuern/Umsatzsteuer/Informationen . Begünstigte Luftverkehrsunternehmer sind solche, die überwiegend grenzüberschreitende Personenbeförderungen bzw. Beförderungen auf Auslandsstrecken durchführen. An diese "Fluglinien" können bestimmte Leistungen umsatzsteuerfrei ausgeführt werden.
