Mitunternehmerschaften
Bei Mitunternehmerschaften können nur die einzelnen Mitunternehmer die Begünstigung in Anspruch nehmen. Gehört der Mitunternehmeranteil zum Betriebsvermögen eines Mitunternehmers und ist die Eigenkapitalbegünstigung im Eigenbetrieb des Mitunternehmers möglich, kann diese nur hinsichtlich des Eigenbetriebes geltend gemacht werden.
