Am 25.3.2004 wurde im Nationalrat eine Änderung des UStG beschlossen, die neben einer Verordnungsermächtigung zur Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen und neben Übergangsregelungen infolge der EU-Erweiterung den Vorsteuerabzug von privat genutzten Gebäudeteilen und den Nutzungseigenverbrauch an Gebäuden neu regelt.
