Mit Verordnung des BMF vom 23.12.2003, BGBl II 584/2003 wurde die umsatzsteuerliche Behandlung von Einfuhren durch ausländische Unternehmer ab 1.1.2004 neu geregelt. Gleichzeitig wurde die Verordnung vom 11.12.1974 (Leistungen ausländischer Unternehmer) und die Verordnung BGBl II Nr. 33/1998 (Abzug der Einfuhrumsatzsteuer) für Umsätze und Sachverhalte ab 1.1.2004 aufgehoben.
Die neue Verordnung sieht Folgendes vor:
