Jedes Unternehmen, das innergemeinschaftliche Lieferungen und/oder innergemeinschaftliche Erwerbe durchführt, muss bei Überschreiten eines Schwellenwertes monatliche Meldungen an die Statistik Austria erstatten. Die Meldungen können auch elektronisch über das “Intrastat-Online-Portal" (www.statistik.at/IntraWeb ) erstellt werden.
Der Schwellenwert - die Gesamtsumme aller i.g. Lieferungen und Erwerbe - wurde ab 1.1.2004 von EUR 200.000,— auf EUR 250.000,— angehoben.
