vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Intrastat-Meldungen, Heft 2/2004

BBi 2004, 4 Heft 2 v. 3.2.2004

Jedes Unternehmen, das innergemeinschaftliche Lieferungen und/oder innergemeinschaftliche Erwerbe durchführt, muss bei Überschreiten eines Schwellenwertes monatliche Meldungen an die Statistik Austria erstatten. Die Meldungen können auch elektronisch über das “Intrastat-Online-Portal" (www.statistik.at/IntraWeb ) erstellt werden.

Der Schwellenwert - die Gesamtsumme aller i.g. Lieferungen und Erwerbe - wurde ab 1.1.2004 von EUR 200.000,— auf EUR 250.000,— angehoben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!