Bekanntlich wurde der Beginn der Einhebung der fahrleistungsabhängigen LKW-Maut mit 1.1.2004 festgelegt (Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 23.12.2003, BGBl II 568/2003).
Die bisherige Straßenbenützungsabgabe fällt ab 1.1.2004 zur Gänze weg. Die Kfz-Steuer wird ab 1.1.2004 auf folgende Monatssätze abgesenkt:
