Information des Finanzministeriums vom 22.11.2005 betreffend Übergang der Steuerschuld gem. § 19 Abs. 1b UStG - Da die erforderliche Ermächtigung der EU veröffentlicht wurde, gelten diese neuen Bestimmungen (Reverse Charge Fälle) ab 1.1.2005. Betroffen sind vor allem Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren. In der nächsten BBi werden wir Sie ausführlich informieren.
