Ab 1.1.2003 wird die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Lehrenden und Vortragenden in der Erwachsenenbildung mit einem Erlass des Sozialministeriums neu geregelt. Alle nebenberuflichen Lehrenden und Vortragenden in der Erwachsenenbildung gelten jetzt als freie Dienstnehmer, unabhängig vom zeitlichen Umfang der Tätigkeit.
