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Forschungsfreibetrag II und Forschungsprämie, Heft 2/2003

BBi 2003, 1 Heft 2 v. 3.2.2003

Der Bundesminister für Finanzen hat in der Verordnung vom 20.12.2002, BGBL II Nr. 506/2002 samt zwei Anhängen die Kriterien für förderbare Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen gem. § 4 Abs. 4 Z 4a und § 108c Abs. 2 Z 1 EStG 1988 festgelegt.

Demnach zählen zu den förderbaren Aufwendungen zur Forschung und experimentellen Entwicklung

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