Im Rahmen des Gesellschafts- und Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2003 vom 28.9.2003 (GIRÄG) wurde das lange angekündigte Eigenkapitalersatzgesetz beschlossen.
Sachverhalt
Ein Kredit, den eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter der Gesellschaft in der Krise gewährt, ist Eigenkapital ersetzend. Die Gesellschaft befindet sich in der Krise, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder wenn die Eigenmittelquote der Gesellschaft weniger als 8 % und die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre betragen.
