Mit Urteil des EuGH vom 2.10.2003 wurde die Frage der Rückzahlung der 1995 - 2000 zu Unrecht eingehobenen Getränkesteuer auf alkoholische Getränke auf den österreichischen Verwaltungsgerichtshof verlagert.
Mit Urteil des EuGH vom 2.10.2003 wurde die Frage der Rückzahlung der 1995 - 2000 zu Unrecht eingehobenen Getränkesteuer auf alkoholische Getränke auf den österreichischen Verwaltungsgerichtshof verlagert.